Informatives rund um die Kinderbetreuung


Gesetzlicher Anspruch auf U3 Betreuung

Ab dem 01.08.2013 haben Kleinkinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege. Dieser Anspruch geht aus dem neuen § 24 II SGB VIII hervor, mit dem der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, Kleinkinder bereits frühzeitig altersgerecht zu fördern und den Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre beruflichen Wünsche – auch mit Kindern - zu verwirklichen.

Wer hat einen Anspruch aus § 24 I SBG VIII? Wer hat einen Anspruch auf einen Kita-Platz (U3)?
Der Anspruch steht allen Kindern ab der Vollendung ihres ersten Lebensjahres zu, also ab dem 1. Geburtstag. Es ist nicht entscheidend, ob die Eltern aufgrund ihrer Berufstätigkeit oder wegen anderer Verpflichtungen auf eine Betreuung des Kindes angewiesen sind. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Danach tritt der übliche Anspruch des Kindes auf Besuch einer Tageseinrichtung gemäß § 24 I SGB VIII in Kraft.


Ein wenig mehr zu Kindern und Haustieren

Haustiere sind gut für die Entwicklung der Persönlichkeit. Kinder, die mit einem Haustier aufwachsen, entwickeln sich oft in ihrer ganzen Persönlichkeit positiver. Sie sind aktiver, leiden weniger unter Einsamkeit und übernehmen mehr Verantwortung. Auf hyperaktive Kinder wirkt ein Tier sogar beruhigend und ausgleichend.

Kinder die sich beispielsweise aktiv mit einem Tier beschäftigen und eine konstante Beziehung zu ihm entwickeln zeigen in der Schule hohe Kompetenzen zur Entwicklung sozialer Beziehungen. Diese Kinder sind stabiler, haben weniger Schulprobleme, agieren bei Streitereien eher schlichtend und zeigen eine große Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung. Sie verfügen über eine größere emotionale Stabilität und das wirkt sich natürlich auch auf die Schulleistungen aus.